ABRECHNUNG
Ab 1. März 2022:
- pro angefangene 30 Minuten 35,00 €
- Erstkonsultation 140 €.
- Erstbehandlung nach der Typaldos-Methode 80,00 €
- Samstagszuschlag 15 € pro Behandlung
Da meine Zeit begrenzt ist und ich lieber für meine Patienten da bin, anstatt Buchführung zu machen, ist die Form der Bezahlung die Gleiche wie bei Ihrem Bäcker: in bar nach Erbringung der Leistung.
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.
Für Versicherte der Beihilfe, Postbeamtenkasse B, Privatpatienten und Patienten mit Zusatzversicherungen:
Sie erhalten eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Bitte beachten: Die Rechnungsstellung erfolgt in Anlehnung an das GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) nach Höchstsatz - außer bei Ziffer 4 (eingehende Beratung) und 5 (Beratung). Hier wird der Betrag entsprechend der beanspruchten Zeit berechnet.
Das bedeutet, dass Sie mit einem erhöhtem Eigenanteil rechnen müssen!
Auf Wunsch händige ich Ihnen gerne eine Gebührenübersicht aus.
Die Kostenübernahmegepflogenheiten sind bei allen Kassen unterschiedlich. Daher kann es vorkommen, dass einige Punkte auf der Abrechnung nicht übernommen werden. Dies hat keinen Einfluss auf meine Honorarabrechnung (entspricht einem Dienstvertrag lt. §§611-630 BGB).
Pflichtversicherte gesetzlicher Kassen bekommen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht erstattet.
Sie erhalten eine Quittung zur Einreichung mit Ihren Steuerunterlagen beim Finanzamt.
Zu meinem Honorar können weitere Kosten durch Medikamente und Labor hinzukommen.
Das Labor stellt seine Leistungen direkt in Rechnung.